Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren – steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 EUR. Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten.