Praxis-Tipp: Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile

März 12, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen hebt die Grenzen des § 8 EStDV deutlich an. Betrieblich genutzte Grundstücksteile bis zu einer Fläche von 30 m² oder im Wert von 40.000 EUR können im Privatvermögen verbleiben. Ein Überblick über die Neuregelung, Praxisfolgen und Gestaltungsoptionen.