Schleswig-Holsteinisches FG: Keine Aufgabe des Wohnsitzes während einer 12-monatigen Rundreise

Mrz. 13, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Wer im Inland über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügt, hat einen Kindergeldanspruch nur für diejenigen Kinder, die ebenfalls im Inland, in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innehaben.