Schleswig-Holsteinisches FG: Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat

Apr. 2, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Schleswig-Holsteinisches FG ist der Auffassung, dass eine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat nicht möglich ist.