Steuerberater und Rechtsanwälte als prüfende Dritte tragen bei den Corona-Überbrückungshilfen eine immense Verantwortung. Mit den Schlussabrechnungen und verstärkten Prüfungen rücken potenzielle Haftungsrisiken in den Fokus. Dieser Beitrag zeigt konkrete Strategien zur Haftungsabwehr und gibt praktische Handlungsempfehlungen für den Ernstfall.