Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Fristversäumnis bei Neustarthilfe führt zu Rückforderung

Jan. 14, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das OVG Münster bestätigt in einem aktuellen Beschluss: Wer die Endabrechnung der Neustarthilfe nicht fristgerecht über das Online-Portal einreicht, verliert den gesamten Förderanspruch. Auch EU-beihilferechtliche Gründe stehen einer nachträglichen Bewilligung entgegen.