Zwei Urteile des VG Köln vom 5.12.2025 stellen die Rechtmäßigkeit eines Großteils der Corona-Wirtschaftshilfen grundsätzlich in Frage. Über 58 Mrd. EUR stehen auf dem Prüfstand. Die Begründung: Pauschale Umsatzausfallkompensation statt zugelassener Liquiditätshilfe.

