Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind

März 18, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das VG Schleswig bestätigt: Für die Antragsberechtigung bei der Neustarthilfe zählen allein die steuerrechtlichen Einkünfte – nicht Umsätze oder faktische Gewinne. Was das für laufende Rückforderungsverfahren auch bei den Überbrückungshilfen bedeutet.