Sozialversicherung: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2026

Okt. 22, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Für jeden Zweig der Sozialversicherung gelten eigene Beitragssätze, die nach Bedarf angepasst werden können. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung ist in § 341 SGB III festgeschrieben und beträgt aktuell 2,6 Prozent. Dabei wird es voraussichtlich auch 2026 bleiben.