Zahlt eine Versicherung einem Steuerpflichtigen eine Verdienstausfallentschädigung, die als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen ist, und wird von der Versicherung im Folgejahr auch noch die darauf entfallende Steuer erstattet, ist fraglich, ob eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.