VG Düsseldorf: Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig

März 11, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Hilden die Eigentümerin eines Nichtwohngrundstücks unter Zugrundelegung eines Hebesatzes vom 1.300 % zu Grundsteuern in Höhe von gut 2.000 EUR zu Unrecht herangezogen hat.