Wegfall der beruflichen Tätigkeit: Bindung des Antrags nach § 32d Abs. 2 Nr. 3b

Jan 18, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Für den Regelungskreis der sog. Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber für „unternehmerisch beteiligte Gesellschafter“ ein explizites Wahlrecht geschaffen, mit dem der gesonderte Steuersatz von 25 % u.a. zu Gunsten eines Werbungskostenabzugs „abgewählt“ werden kann.