ESN Steuerberatung – Wir steuern Ihren Erfolg!

Steuerberater in Rüsselsheim am Main

Steuerberatung, Buchhaltung und Lohnabrechnung für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen in Rüsselsheim, Raunheim, Mörfelden-Walldorf und im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen, betreuen Ihre laufende Buchhaltung, schließen Ihre Bilanz ab und beraten Sie bei unternehmerischen Entscheidungen. Alles aus einer Kanzlei, mit festen Ansprechpersonen und klaren Absprachen zu Fristen und Honorar.

Kanzlei
Lucas-Cranach-Str. 4a
65428 Rüsselsheim am Main
In Google Maps öffnen
Telefon
06142 4811250
E-Mail
info@esn-stb.de
Beratung
In der Kanzlei, telefonisch und digital über das Mandantenportal, auf Deutsch, Türkisch und Englisch

Leistungen unserer Steuerkanzlei

Sechs Leistungsbereiche, die ineinandergreifen. Sie müssen Ihre Zahlen nicht mehreren Stellen erklären.

Steuerberatung

Steuerliche Fragen betreffen fast jede Lebens- und Geschäftssituation: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaft und Schenkung. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen, prüfen Steuerbescheide auf Fehler und legen bei Bedarf Einspruch ein.

Gegenüber dem Finanzamt vertreten wir Sie, auch bei Betriebsprüfungen. Vorab zeigen wir Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Steuerrecht für Ihre Situation vorsieht und welche Fristen zu beachten sind.

  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Vermieter und Rentner
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen
  • Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Einspruchsverfahren
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen und Schriftverkehr mit dem Finanzamt

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zeigt, wie Ihr Unternehmen wirtschaftlich dasteht, und bildet die Grundlage für die Steuererklärung des Unternehmens. Wir erstellen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang nach den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben.

Wer nicht bilanzieren muss, erhält von uns eine Einnahmenüberschussrechnung. Wir stimmen Termine rechtzeitig mit Ihnen ab, damit der Abschluss pünktlich beim Finanzamt, bei der Bank oder im Unternehmensregister vorliegt.

  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
  • Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler und Kleingewerbe
  • Steuerliche Überleitung und Abstimmung mit der Steuererklärung
  • Unterstützung bei der Offenlegung im Unternehmensregister

Finanzbuchhaltung

Eine laufende Betreuung übers Jahr nimmt Ihnen Arbeit ab und schafft Übersicht: Wir kontieren Ihre Belege, verbuchen Ihre Konten und melden die Umsatzsteuer fristgerecht an. Sie sehen jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht, und müssen nicht bis zum Jahresende auf Zahlen warten.

Belege übermitteln Sie digital. Das spart Wege, verhindert verlorene Unterlagen und macht die Buchhaltung für Betriebsprüfungen nachvollziehbar.

  • Laufende Buchführung und Kontierung der Belege
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen
  • Offene-Posten-Verwaltung und Kontenabstimmung
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Pünktliche und korrekte Abrechnungen sind für Ihre Mitarbeiter wichtig und für Sie rechtlich verbindlich. Wir übernehmen die Entgeltabrechnung für Vollzeit-, Teilzeit- und Aushilfskräfte und kümmern uns um alle Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und Sozialversicherungsträger.

  • Monatliche Entgeltabrechnungen und Lohnsteuer-Anmeldungen
  • An- und Abmeldungen sowie Beitragsnachweise
  • Abrechnung von Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung
  • Bescheinigungen und Auswertungen für Ihre Mitarbeiter

Existenzgründungsberatung

Vor dem Start in die Selbstständigkeit stehen Entscheidungen, die sich später nur schwer ändern lassen: die Rechtsform, die Finanzierung, die steuerliche Anmeldung. Wir analysieren gemeinsam Ihre finanziellen Ziele und erstellen die Zahlen, die Bank oder Förderstelle verlangen.

  • Wahl der Rechtsform, etwa Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH
  • Finanzplan, Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau
  • Hinweise zu Förderprogrammen, etwa der KfW und der WIBank Hessen, und Zahlen für Ihren Antrag
  • Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und Hinweise zur Kleinunternehmerregelung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Wer ein Unternehmen führt, trifft täglich Entscheidungen auf Basis von Zahlen. Wir werten Ihre Buchhaltung aus, zeigen Ihnen Kennzahlen und Entwicklungen und planen mit Ihnen Investitionen und Finanzierung. So erkennen Sie Engpässe, bevor sie entstehen.

  • Auswertung und Interpretation Ihrer betriebswirtschaftlichen Zahlen
  • Liquiditätsplanung und Kalkulation
  • Investitions- und Finanzierungsplanung
  • Regelmäßige Gespräche zur Lage Ihres Unternehmens

Für wen wir arbeiten

Ob Familie oder Gesellschaft: Wir passen Umfang und Betreuung an Ihre Situation an.

Privatpersonen und Familien

Einkommensteuer, Vermietung, Kapitalerträge, Rente, Erbe und Schenkung. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen und keine Fristen versäumen.

Freiberufler und Selbstständige

Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Rücklagen. Wir halten den Aufwand gering, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

Unternehmer und Gesellschaften

Laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Beratung für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, UG und GmbH aus einer Hand.

Existenzgründer

Von der ersten Idee bis zur Anmeldung beim Finanzamt: Rechtsform, Finanzplan und steuerliche Fragen klären wir, bevor Sie starten.

Branchen in der Region

Rhein-Main ist geprägt von Industrie, Logistik, Handel und Dienstleistung. Jede Branche hat eigene steuerliche Fragen, etwa zu Kassenführung, Reisekosten, Lieferketten oder Vermietung. Unsere Beratung richtet sich unter anderem an:

  • Handwerk und Baugewerbe
  • Handel und Gastronomie
  • Logistik, Verkehr und Zulieferer
  • Freie Berufe und Dienstleister
  • Vermieter und Immobilieneigentümer

So arbeiten wir

Sie haben feste Ansprechpersonen in der Kanzlei und erreichen uns direkt. Umfang und Honorar vereinbaren wir vorab schriftlich, sodass Sie wissen, womit Sie rechnen können. Fristen verfolgen wir für Sie, und wir melden uns rechtzeitig, wenn Unterlagen fehlen.

Als Steuerberater sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Daten behandeln wir vertraulich und geben sie nur weiter, wenn Sie es wünschen oder das Gesetz es verlangt.

Mandantenportal

Unterlagen sicher übermitteln, ohne E-Mail-Anhänge.

Im Mandantenportal laden Sie Rechnungen, Kontoauszüge, Lohnunterlagen und Steuerdokumente verschlüsselt hoch. Jede Datei landet automatisch in der passenden Ablage Ihrer digitalen Mandantenakte, sortiert nach Jahr und Kategorie.

  • Einmal registrieren, wir prüfen und geben Ihr Konto frei.
  • Anmeldung mit zusätzlichem Bestätigungscode für Ihre Sicherheit.
  • Kategorie und Jahr wählen, Datei hochladen, fertig.
esn-stb.de/portal · Vorschau

Zum Mandantenportal

Melden Sie sich mit Ihrem Konto an. Zur Sicherheit erhalten Sie bei jeder Anmeldung einen Bestätigungscode.

Zur Anmeldung
  • Verschlüsselte Übertragung
  • Ablage in Ihrer digitalen Mandantenakte
  • Direkter Austausch mit der Kanzlei

Steuerberater für Rüsselsheim und die Region Rhein-Main

Unsere Kanzlei sitzt in Rüsselsheim am Main. Von hier aus betreuen wir Mandanten in der Stadt, in den Nachbargemeinden und in den großen Städten der Region. Persönliche Termine finden in der Kanzlei statt. Wer nicht vorbeikommen möchte, erreicht uns telefonisch und übermittelt Unterlagen digital über das Mandantenportal.

Damit sparen Sie sich Wege und bekommen trotzdem eine feste Ansprechperson, die Ihre Situation kennt.

Rüsselsheim am Main

Unser Kanzleisitz in der Lucas-Cranach-Straße. Termine vor Ort nach Vereinbarung.

Raunheim und Kelsterbach

Mandanten aus beiden Städten betreuen wir persönlich in der Kanzlei oder digital.

Mörfelden-Walldorf, Groß-Gerau und Trebur

Privatpersonen, Gewerbetreibende und Gesellschaften aus dem Kreis Groß-Gerau.

Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim

Steuerberatung und Buchhaltung für Mandanten am Main und am Rhein.

Flörsheim am Main

Laufende Betreuung ohne Anreise, mit digitaler Belegübermittlung.

Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt

Mandanten aus den Städten der Region beraten wir telefonisch, digital und nach Terminvereinbarung auch vor Ort.

Aktuelles und Rechtsprechung

Ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie Termine und Gesetzesänderungen.

Ausgewählte Entscheidungen mit Einordnung

BFH, mündliche Verhandlung am 11.11.2026 · II R 12/25

Hessisches Grundsteuergesetz vor dem Bundesfinanzhof

Der II. Senat verhandelt über die Landesgrundsteuergesetze von Hessen (II R 12/25) und Hamburg (II R 15/25). Eine Entscheidung wird am Verhandlungstag nicht verkündet, der Verkündungstermin soll gesondert mitgeteilt werden. Für Eigentümer in Rüsselsheim und ganz Hessen ist das Verfahren wichtig. Wer gegen seinen Grundsteuerbescheid Einspruch eingelegt hat, sollte den Ausgang abwarten und mit uns das weitere Vorgehen besprechen.

Quelle: PwC Steuern und Recht

BFH, Urteil vom 09.07.2026 · III R 8/25

Kindergeld: Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt des Kindes

Hält sich ein Kind in beiden Haushalten der Eltern auf, kommt es darauf an, wo es überwiegend lebt und seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Zahlung von Barunterhalt ist dafür nach Auffassung des Gerichts kein geeignetes Kriterium. Das betrifft vor allem getrennt lebende Eltern.

Quelle: Haufe, Übersicht vom 01.10.2026

BFH, Urteil vom 02.07.2026 · V R 36/24

Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung

Die finanzielle Eingliederung kann auch dann vorliegen, wenn für Beschlüsse eine Zweidrittelmehrheit in der Satzung vorgesehen ist. Im entschiedenen Fall hielt der Organträger 60 Prozent der Anteile und stellte den einzigen Geschäftsführer. Wichtig für Unternehmensgruppen, die ihre Organschaft prüfen.

Quelle: Haufe, Übersicht vom 08.10.2026

BFH, Urteil vom 25.06.2026 · III R 35/23

Insolvenzverwaltervergütung als Betriebsausgabe

Die Vergütung eines Insolvenzverwalters kann beim Insolvenzschuldner Betriebsausgabe sein, soweit sie dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten zu erfüllen. Für einen noch nicht fälligen Vergütungsanspruch kommt eine Rückstellung in Betracht.

Quelle: Haufe, Übersicht vom 08.10.2026

BFH, Urteil vom 11.06.2026 · VI R 16/24

Erben und die Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Erben können die gesetzliche Vermutung, ein Steuerbescheid sei zugegangen, nur mit konkreten und belastbaren Tatsachen entkräften. Allgemeine Zweifel genügen nicht. Das ist relevant für Einspruchsfristen im Erbfall.

Quelle: Haufe, Übersicht vom 06.08.2026

Die Zusammenfassungen sind in eigenen Worten verfasst und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Originalentscheidungen, die Sie anhand der Aktenzeichen auf den Seiten der Gerichte finden. Fragen zu Ihrer Situation beantworten wir gern im persönlichen Gespräch.

Formulare und Vorlagen zum Download

Ausfüllbare PDF-Dokumente für den Alltag in Buchhaltung und Lohn.

Alle Formulare lassen sich am Bildschirm ausfüllen. Öffnen Sie sie mit dem Adobe Acrobat Reader oder dem PDF-Programm Ihres Geräts, speichern Sie das ausgefüllte Dokument und laden Sie es im Mandantenportal hoch. Manche Browser speichern ausgefüllte Felder nicht. Laden Sie die Datei im Zweifel herunter und öffnen Sie sie im PDF-Programm.

Formulare mit personenbezogenen Daten senden Sie bitte nicht per einfacher E-Mail.

  • Reisekostenabrechnung

    Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und Nebenkosten einer Inlandsdienstreise.

    PDF, ausfüllbar, 2 Seiten

    PDF öffnen
  • Mitarbeiterstammdaten

    Personalfragebogen mit Steuer-, Sozialversicherungs- und Bankdaten für die Lohnabrechnung.

    PDF, ausfüllbar, 2 Seiten

    PDF öffnen
  • Bewirtungsbeleg

    Beiblatt zur Gaststättenrechnung mit Anlass, Teilnehmern und Beträgen.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Kassenbericht

    Tagesabrechnung der Barkasse mit Einnahmen, Ausgaben und Kassenstand.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Checkliste Einkommensteuererklärung

    Welche Unterlagen Sie für Ihre Steuererklärung zusammenstellen sollten.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Mandantenaufnahmebogen

    Angaben zu Ihrem Unternehmen für das Erstgespräch oder den Steuerberaterwechsel.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Fahrtenbuch

    Betriebliche und private Fahrten lückenlos nachweisen.

    PDF, ausfüllbar, 2 Seiten

    PDF öffnen
  • Arbeitszeitnachweis

    Monatliche Zeiterfassung, auch für Minijobs.

    PDF, ausfüllbar, 2 Seiten

    PDF öffnen
  • Anlagenverzeichnis

    Anschaffungen mit Nutzungsdauer und Abschreibung erfassen.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Checkliste Jahresabschluss

    Alle Unterlagen für Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Checkliste Existenzgründung

    Die wichtigsten Schritte vom Start bis zum ersten Jahr.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Liquiditätsplanung

    Einnahmen und Ausgaben für zwölf Monate planen.

    PDF, ausfüllbar, 2 Seiten

    PDF öffnen
  • Urlaubsantrag

    Antrag auf Urlaub mit Genehmigungsvermerk.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Belegliste

    Belege fortlaufend für die Buchhaltung auflisten.

    PDF, ausfüllbar, 2 Seiten

    PDF öffnen
  • Haushaltsnahe Leistungen und Handwerker

    Aufstellung für die Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen
  • Zahlungserinnerung

    Vorlage zur freundlichen Erinnerung an offene Rechnungen.

    PDF, ausfüllbar, 1 Seite

    PDF öffnen

Steuer-Lexikon für Unternehmer

90 Begriffe aus Steuer und Rechnungswesen, kurz und verständlich erklärt.

Was ist Vorsteuer, wann gilt die Kleinunternehmerregelung, wie lange müssen Belege aufbewahrt werden? Im interaktiven Lexikon finden Sie die wichtigsten Begriffe mit Suche, Themenfilter und A–Z-Leiste. Die wichtigsten Punkte für Unternehmer sind besonders markiert.

Zum Steuer-Lexikon

Steuerberaterwechsel in sechs Schritten

Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Kündigungsfristen ergeben sich aus dem bisherigen Vertrag.

  1. Erstgespräch

    Wir lernen Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen kennen und klären offene Fragen zum Wechsel.

  2. Beratungsrahmen

    Gemeinsam legen wir fest, welche Leistungen wir übernehmen, in welchem Rhythmus und wer Ihr Ansprechpartner ist.

  3. Vertrag

    Ein transparenter Vertrag regelt Leistungen und Honorar, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

  4. Kündigung

    Mit Ihrer Vollmacht kündigen wir das Mandat bei Ihrem bisherigen Berater und teilen dem Finanzamt die neue Vertretung mit.

  5. Datenübergabe

    Steuer- und Buchhaltungsunterlagen wechseln geordnet zu uns, sodass keine Lücken entstehen.

  6. Zusammenarbeit

    Wir starten mit Ihrer laufenden Betreuung und halten Sie über Termine und Fristen auf dem Laufenden.

Häufige Fragen

Antworten zu Honorar, Ablauf und Zusammenarbeit.

Was kostet ein Steuerberater?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie bemisst sich je nach Leistung nach Gegenstandswert oder Zeitaufwand, bei laufenden Mandaten sind auch Pauschalen möglich. Wir besprechen Umfang und Honorar vor Beginn und halten sie im Vertrag fest.

Wie läuft ein Steuerberaterwechsel ab?

Nach einem Erstgespräch legen wir den Beratungsrahmen fest und schließen einen Vertrag. Mit Ihrer Vollmacht kündigen wir das Mandat bei Ihrem bisherigen Berater und übernehmen die Steuer- und Buchhaltungsunterlagen. Kündigungsfristen ergeben sich aus dem bisherigen Vertrag.

Muss ich in Rüsselsheim wohnen, um Mandant zu werden?

Nein. Wir betreuen Mandanten in Rüsselsheim, in den Nachbarstädten und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unterlagen übermitteln Sie digital über das Mandantenportal, Gespräche führen wir persönlich in der Kanzlei oder telefonisch.

Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

Hilfreich sind die letzten Steuerbescheide, der letzte Jahresabschluss oder die letzte Einnahmenüberschussrechnung, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und gegebenenfalls der Gesellschaftsvertrag. Wenn etwas fehlt, klären wir gemeinsam, wie wir es beschaffen.

Unterstützen Sie bei der Existenzgründung?

Ja. Wir helfen bei der Wahl der Rechtsform, erstellen Finanzplan und Rentabilitätsvorschau für Bank oder Förderstelle und begleiten die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Spätestens, wenn Sie sich selbstständig machen, Mitarbeiter beschäftigen, Immobilien vermieten, Anteile an Gesellschaften halten oder eine steuerliche Frage nicht sicher beantworten können. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich außerdem grundsätzlich die Abgabefrist für die Steuererklärung.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung 2025 abgeben?

Ohne steuerliche Beratung endete die Frist am 31. Juli 2026. Wird die Erklärung von einem Steuerberater erstellt, gilt grundsätzlich der 1. März 2027, sofern das Finanzamt keine frühere Abgabe verlangt. Haben Sie die Erklärung noch nicht erledigt, sprechen Sie uns bald an.

Helfen Sie bei Fördermitteln?

Wir geben Hinweise zu Förderprogrammen, etwa der KfW und der WIBank Hessen, und erstellen die betriebswirtschaftlichen Unterlagen für Ihren Antrag. Der Antrag selbst läuft häufig über Ihre Hausbank.

In welchen Sprachen beraten Sie?

Wir beraten auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Nennen Sie uns bei der Terminvereinbarung Ihre bevorzugte Sprache.

Kontakt und Terminvereinbarung

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin.

Sprachen
Deutsch · Türkisch · English

Anfrage senden

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages.

Worum geht es?

Bitte senden Sie hier keine vertraulichen Unterlagen. Dafür gibt es das Mandantenportal.

Mitglied und digital aufgestellt

WhatsApp