Abzug als Werbungskosten: Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung

März 26, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Für das Vorliegen von Werbungskosten ist entscheidend, ob die Aufwendungen objektiv und subjektiv in Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen und die Förderung dieser Einkünfte bezwecken. Dies gilt auch für Fortbildungskosten.