BayLfSt: Nutzungsvorteile bei Firmenfitness

Juli 30, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten Firmenfitness-Programme anbieten, stellt sich die Frage, ob daraus ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht. Das BayLfSt klärt in seiner Verfügung außerdem, ob und in welchem Umfang eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG möglich ist.