Pünktlich zur Weihnachtsmarktzeit hat sich der BFH mit der Frage der Hinzurechnung von Standflächenkosten im Reisegewerbe auseinandergesetzt. Der BFH kommt zu dem Ergebnis, dass auch Mieten für das kurzfristige Anmieten von Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Imbissbetriebs unter die Hinzurechnungsvorschrift nach § 8 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e GewStG fallen. Vor dem Hintergrund der zum Teil drastisch gestiegenen Standflächenkosten auf Weihnachtsmärkten hat diese BFH-Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus eine hohe praktische Bedeutung.