Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 DA-KG 2023 enthält § 67 Satz 1 EStG kein Unterschriftserfordernis. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.