BFH: Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt

Nov. 24, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i.V.m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren.