BFH Pressemitteilung: Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung als Arbeitslohn

Feb 15, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Der BFH hat entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) führt.