BFH Pressemitteilung: Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen

Sep. 25, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte.