BFH Pressemitteilung: Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts

Feb 29, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sog. Realsplittings versteuern muss.