BFH Pressemitteilung: Keine Einsicht in Steuerakten zur Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte

Jul 4, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater.