BFH Pressemitteilung: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens

Mai 28, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde.