BFH Pressemitteilung: Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung

Apr 11, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen.