BFH-Pressemitteilung: Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren

Apr 4, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren können als Werbungskosten abgezogen werden.