BFH Pressemitteilung: Steuersatzermäßigung im Hotel

Okt. 1, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Der BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass an Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen sowie die Zugangsgewährung zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.