BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuer im Falle strafrechtlicher Einziehung von „Schmiergeldern“

Feb. 20, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist.