BFH Pressemitteilung: Zum Rangverhältnis der Kindergeldberechtigten

Okt. 1, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Von den Eltern erbrachte Barunterhaltsleistungen sind kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG. Nach dieser Vorschrift wird bei mehreren Kindergeldberechtigten das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.