BFH Pressemitteilung: Zur Anrechnung von in der Schweiz gezahlten Familienleistungen

Okt. 8, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Bei der Berechnung des Differenzkindergeldes ist der Bruttobetrag der in der Schweiz gezahlten Kinderzulage anzurechnen. Die in der Schweiz auf die Kinderzulage gezahlten Steuern bleiben unberücksichtigt.