BFH Pressemitteilung: Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit

Juli 9, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und der VO (EG) Nr. 987/2009 Anwendung findet.