BFH: Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über

Juni 29, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Verstirbt ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals getragen hatte, vor Ablauf des 10-jährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich nicht auf den Erben über.