BFH: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem behinderten Kind

Mai 6, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch dann, wenn es nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist (Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 30.4.2014, XI R 24/13, BStBl 2014 II S. 1014).