BFH: Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil

Aug. 6, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Der BFH hat entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.