BFH: Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen möglich

Aug. 31, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist im Rahmen des Entschließungsermessens nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO auch in Erstattungsfällen die Häufigkeit der Fristüberschreitung zu berücksichtigen.