BFH: Zur Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Sep 9, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG.