BMF: Basiszins zum 2.1.2024 zur Berechnung der Vorabpauschale

Jan 10, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2024 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.