Das BMF hat den Referentenentwurf für eine Vierte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung veröffentlicht. Geändert wird § 2 der Steueroasen-Abwehrverordnung, in dem die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete gemäß EU-Liste gelistet sind.

