BMF: Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Dez 22, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mitdem Stand vom 1.1.2024 zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bekannt gegeben.