BMF: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Okt. 14, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Finanzverwaltung hat Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG verlängert.