BMF: Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023

Nov 26, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Finanzverwaltung äußerte sich aktuell zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren. Für VZ ab 2023 wird in Einkommensteuerfestsetzungen zur Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ein Vorläufigkeitsvermerk beigefügt.