BVerfG: Übergewinne von Stromerzeugern durften ageschöpft werden

Nov 29, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das BVerG hat entschieden, dass die Umverteilung der „Überschusserlöse“ von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher als Reaktion auf eine nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt nicht verfassungswidrig war.