Einordnung des neuen Schreibens

Feb. 23, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Finanzverwaltung hat Stellung bezogen zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a ESt. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens.