Erbfallkostenpauschale: Erbfallkostenpauschale sowohl für den Vor- als auch den Nacherben und den Vermächtnisnehmer

Aug 30, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG wird für die in § 10 Abs. 5 Satz 1 ErbStG genannten Nachlassverbindlichkeiten insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen. Die Rechtsprechung hat sich in neueren Entscheidungen zur Frage geäußert, ob die Erbfallkostenpauschale vom Vor- und Nacherben und auch vom Vermächtnisnehmer in Anspruch genommen nehmen darf.