FG Baden-Württemberg: Versicherungsentschädigung für unfallbedingten Verdienstausfall

Okt 11, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Erhält der Steuerpflichtige nach einem erlittenen Unfall eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe nach der sog. modifizierten Nettolohnmethode berechnet wird, so gehört nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg auch die ersetzte Mehrentschädigung in Form der sich ergebenden Mehrsteuer zu den Einkünften nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.