FG Berlin-Brandenburg: Berücksichtigung einer außerordentlichen Holznutzung nach Eintritt der Bestandskraft

Aug. 15, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Außerordentliche Einkünfte aus einer Holznutzung können nach Eintritt der Bestandskraft nicht mehr geltend gemacht werden. So entschied das FG Berlin-Brandenburg.