FG Berlin-Brandenburg: Offenbare Unrichtigkeit bei Einsatz des Risiko-Management-Systems

Mrz 7, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Finanzamt kann nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg dem Steuerpflichtigen untergekommene Unrichtigkeiten nicht als eigene übernehmen, wenn bei der Veranlagung nur die Hinweise des Risiko-Management-Systems (RMS) abgearbeitet werden und die fragliche Unrichtigkeit nicht Gegenstand dieser Hinweise war.