FG Berlin-Brandenburg: Postlaufzeiten und Zugangsvermutung

Juni 17, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die bloße Angabe des Steuerpflichtigen, eine Einspruchsentscheidung erst einen Tag nach dem Bekanntgabedatum i. S. d. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, reicht nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg zur Widerlegung der gesetzlichen Zugangsvermutung nicht aus.