FG Berlin-Brandenburg: Verfassungsmäßigkeit der erhöhten Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke

Jan. 30, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Berlin-Brandenburg hält die Regelung in § 1 BlnGrStMG, wonach für Nichtwohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,45 Promille und für Wohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,31 Promille anzuwenden ist, für verfassungsgemäß.