FG des Saarlandes: Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage

Nov 3, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss.