FG Düsseldorf: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung und Grundstücksunternehmen

Mrz 15, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen können.